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Verkehrsleiter

Der Verkehrsleiter im Güterkraftverkehr ist nach der EU-Verordnung 1071/2009 für die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Transporttätigkeiten verantwortlich. Er ist Ansprechpartner für Behörden und sichert die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsvorgaben. 

Hauptaufgaben

Fuhrparkmanagement

Wartung, Instandhaltung, TÜV-Termine und Sicherstellung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge.

Personalmanagement

Disposition der Fahrer, Überwachung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten sowie Arbeitszeiten

Dokumentation & Verträge

Prüfung von Beförderungsverträgen, Frachtpapieren und Lizenzen.

Sicherheit

Kontrolle der Ladungssicherung und Unfallverhütungsvorschriften.

Wirtschaftlichkeit

Optimierung von Routen, Kraftstoffverbrauch und Fahrzeugauslastung.

Rechtliche Compliance 

Sicherstellung der Einhaltung nationaler und europäischer Gesetze, insbesondere des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). 

Ihre Vorteile

Sichere Transporte

Ladungssicherung, Unfallverhütungsvorschriften und Fahrzeugtauglichkeit werden überwacht

Entlastung Management

Sicherstellung Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge, Überprüfung Lenkzeiten und Auslastung

Kosteneffizienz

Optimierung von Routen, Kraftstoffverbrauch und Fahrzeugauslastung 

Häufig gestellte Fragen

Ein Verkehrsleiter ist nach EU-Verordnung 1071/2009 für die dauerhafte Leitung der Transporttätigkeiten verantwortlich. Wir sorgen in Stralsund, Vorpommern und Rügen für die Einhaltung von Sozialvorschriften, Ladungssicherung, Fuhrparkmanagement und die Optimierung von Transportabläufen.

  • Fuhrparkmanagement: Wartung, Instandhaltung, TÜV und Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge
  • Personalmanagement: Disposition von Fahrern, Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten
  • Dokumentation: Kontrolle von Frachtpapieren, Beförderungsverträgen und Lizenzen
  • Sicherheit: Ladungssicherung, Unfallverhütung und Einhaltung der Vorschriften
  • Wirtschaftlichkeit: Routenplanung, Kraftstoffverbrauch und Fahrzeugauslastung optimieren
  • Rechtliche Compliance: Einhaltung von nationalen und EU-Gesetzen

Ja. Für alle Unternehmen im Güterkraftverkehr ist ein Verkehrsleiter nach EU-Verordnung 1071/2009 Pflicht. Er stellt sicher, dass Lenkzeiten, Ruhezeiten, Fahrzeugtauglichkeit und gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.

Ja. Viele Unternehmen buchen unseren externe Verkehrsleiter, die flexibel vor Ort tätig sind in der Region Stralsund, Vorpommern und Rügen. Sie übernehmen die komplette Transportdisposition, Fuhrparkbetreuung und rechtliche Compliance.