Der Verkehrsleiter im Güterkraftverkehr ist nach der EU-Verordnung 1071/2009 für die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Transporttätigkeiten verantwortlich. Er ist Ansprechpartner für Behörden und sichert die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsvorgaben.


Ladungssicherung, Unfallverhütungsvorschriften und Fahrzeugtauglichkeit werden überwacht
Sicherstellung Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge, Überprüfung Lenkzeiten und Auslastung
Optimierung von Routen, Kraftstoffverbrauch und Fahrzeugauslastung
Ein Verkehrsleiter ist nach EU-Verordnung 1071/2009 für die dauerhafte Leitung der Transporttätigkeiten verantwortlich. Wir sorgen in Stralsund, Vorpommern und Rügen für die Einhaltung von Sozialvorschriften, Ladungssicherung, Fuhrparkmanagement und die Optimierung von Transportabläufen.
Ja. Für alle Unternehmen im Güterkraftverkehr ist ein Verkehrsleiter nach EU-Verordnung 1071/2009 Pflicht. Er stellt sicher, dass Lenkzeiten, Ruhezeiten, Fahrzeugtauglichkeit und gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.
Ja. Viele Unternehmen buchen unseren externe Verkehrsleiter, die flexibel vor Ort tätig sind in der Region Stralsund, Vorpommern und Rügen. Sie übernehmen die komplette Transportdisposition, Fuhrparkbetreuung und rechtliche Compliance.