Ein Hinweisgeberschutzbeauftragter (oft Teil der internen Meldestelle) hat nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die Aufgabe, Meldungen über Verstöße im Unternehmen entgegenzunehmen, zu prüfen und Folgemaßnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, hinweisgebende Personen zu schützen und Missstände aufzuklären.


Missstände, Straftaten, Compliance-Verstöße werden intern aufgeklärt und entlasten Führungskräfte
Ein professionelles Hinweisgebersystem signalisiert Transparenz, Integrität und eine offene Unternehmenskultur.
Arbeitnehmende schätzen einen offenen und transparenten Arbeitgeber und bevorzugen diesen bei der Stellenwahl
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind verpflichtet, eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einzurichten.
Die interne Meldestelle muss den Eingang einer Meldung innerhalb von sieben Tagen bestätigen. Spätestens nach drei Monaten muss eine Rückmeldung zu den ergriffenen Maßnahmen erfolgen.
Gemeldet werden können unter anderem Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen Arbeitsschutz, Datenschutz, Korruptionsvorschriften oder andere gesetzliche Regelungen.
Ja, ein Hinweisgebersystem kann DSGVO-konform betrieben werden. Entscheidend sind sichere Meldekanäle, klare Löschfristen, Zugriffsbeschränkungen und transparente Informationspflichten. Gerne beraten wir Sie dazu.