Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) berät Arbeitgeber nach §6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Die Aufgaben umfassen zudem die Dokumentation der Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit Betriebsärzten sowie Sicherheitsbeauftragten.

Mitarbeiter werden für Unfall- und Gesundheitsschutz sensibilisiert
Unterstützung durch erfahrene Fachkraft ohne eigene Ressourcen binden zu müssen
Schutz vor Bußgeldern und Unterstützung in der Analyse und Beurteilung
Eine Sifa ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß §6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Sie berät und unterstützt Arbeitgeber bei allen Themen rund um Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz im Unternehmen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist gesetzlich vorgeschrieben und speziell ausgebildet.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein interner Mitarbeiter, der zusätzlich unterstützt, aber keine externe Fachqualifikation ersetzen kann.
Die Kosten hängen von Branche, Mitarbeiteranzahl und Betreuungsumfang ab. In der Regel erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis oder als Betreuungspauschale gemäß DGUV Vorschrift 2.
Ja. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet praxisnahe Schulungen und Unterweisungen direkt im Unternehmen in vor Ort in Stralsund, Vorpommern oder Rügen an – für alle Mitarbeitergruppen und relevante Arbeitsbereiche.