Skip to main content

Datenschutz-auditor

Ein Datenschutzauditor prüft die Konformität der Datenverarbeitung im Unternehmen mit der DSGVO und anderen Gesetzen. Hauptaufgaben sind die Durchführung systematischer Audits, das Aufdecken von Sicherheitslücken, die Bewertung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) sowie die Erstellung von Auditberichten mit Handlungsempfehlungen. Sie verbessern das Datenschutzniveau, erhöhen die Awareness und optimieren Prozesse. 

Hauptaufgaben

Prüfung (Auditierung)

Durchführung von Audits (intern oder extern) nach Standards wie ISO 19011.

Ist-Analyse

 Bewertung der aktuellen Datenerfassung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten.

Lückenanalyse (Gap Analysis)

 Identifikation von Datenschutzlücken und Risiken.

Berichterstattung

Erstellung von Prüfberichten und Dokumentation der Ergebnisse.

Empfehlungen

Ausarbeitung von konkreten Maßnahmen zur Behebung von Mängeln und Optimierung des Datenschutzkonzepts.

Begleitung

Fachliche Unterstützung bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.

Überwachung

Kontrolle der Effektivität des bestehenden Datenschutzmanagementsystems.

Schulung

Sensibilisierung der Mitarbeiter für Datenschutzthemen.

Ihre Vorteile

Schwachstellen entdecken

Durch strukturierte Audits werden Datenschutzlücken frühzeitig erkannt – bevor es zu Beschwerden, Datenpannen oder behördlichen Kontrollen kommt.

Wettbewerbsvorteil

Stärkt das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und öffentlichen Auftraggebern.

Handlungsempfehlungen

Sie erhalten konkrete Maßnahmenpläne mit Priorisierung – praxisnah und umsetzbar.

Häufig gestellte Fragen

Ein Datenschutzaudit auf Rügen, Stralsund oder Vorpommern  ist besonders sinnvoll vor einer geplanten Zertifizierung, nach internen Umstrukturierungen, bei neuen IT-Systemen oder zur Vorbereitung auf eine behördliche Prüfung.

Der Datenschutzbeauftragte überwacht dauerhaft die Einhaltung der DSGVO im Unternehmen. Ein Datenschutzauditor in führt hingegen eine unabhängige, punktuelle oder regelmäßige Prüfung des gesamten Datenschutzsystems durch.

Ein regelmäßiges Datenschutzaudit ist nicht direkt vorgeschrieben, wird jedoch von Aufsichtsbehörden als Bestandteil eines funktionierenden Datenschutzmanagementsystems empfohlen.

Ein Datenschutzaudit in beginnt mit einer Ist-Analyse, gefolgt von einer Gap-Analyse. Anschließend wird ein Auditbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen erstellt und bei Bedarf die Umsetzung begleitet.